1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VG München: Mit der Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz kann nicht gegen den Streitwert vorgegangen werden, auch nicht gegen den vorläufigen Streitwert
Beschluss vom 04.05.2020 – M 28 M 20.1496